Der Pfarreirat

  

Der Pfarreiratsvorstand

Matthias Zimmermann

Pfarrer / Leiter der Pfarrei / Caritasvorstand

Christine Gäng

Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Überlingen

Matthias Haberstroh

Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Meersburg

Jörg Bailer

Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Markdorf

Manfred Fischer

Leitender Referent / Mitglied im Leitungsteam / Pastoralreferent
  

Sitzungseinladungen & Protokolle

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Die Mitglieder des Pfarreirates

Dr. Wolfgang Becker

Pfarreirat / PVVR

Anita Blaser

Pfarreirat / Pfarreibezirk Salem-Heiligenberg

Karl Dreher

Pfarreirat / Pfarreibezirk Salem-Heiligenberg

Klaus Erdenberger

Pfarreirat / PVVR

Hubert Hafen

Pfarreirat / Pfarreibezirk Deggenhausertal

Arno Hahn

Pfarreirat / Pfarreibezirk Sipplingen

Claudia Herzer-Schneider

Pfarreirat / Pfarreibezirk Meersburg

Dr. Ursula-Maria Koners

Pfarreirat / Pfarreibezirk Markdorf

Stefania Menga

Gemeindereferentin / Seelsorgerin Pfarreibezirk Markdorf / Mitglied im Pfarreirat

Markus Möhren

Pfarreirat / Pfarreibezirk Sipplingen

Stephanie Morath

Caritas Überlingen / Mitglied im Pfarreirat

Norbert Nutsugan

Pfarrer / Mitglied im Leitungsteam & Pfarreirat

Wolfgang Sessler

Pfarreiökonom

Johanna Siber

Pfarreirat / Pfarreibezirk Überlingen

Annika Stehle

Pfarreirat / Pfarreibezirk Markdorf

Dorothee Störk

Pfarreirat / Pfarreibezirk Deggenhausertal

Jürgen Strauss

Pfarreirat / Pfarreibezirk Meersburg
 

Aufgaben des Pfarreirates (§ 24 PfarrG)

(1) Der Pfarreirat entwickelt und beschließt im Rahmen der Gesamtstrategie Ziele für die pastorale Arbeit der Pfarrei auf der Grundlage der Diözesanen Leitlinien und der Diözesanstrategie der Erzdiözese Freiburg. Er berücksichtigt dabei die wahrzunehmenden Grundaufgaben einschließlich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, legt Schwerpunkte fest, initiiert innovative Projekte und entscheidet über Aufgaben und Maßnahmen, die nicht mehr wahrgenommen werden. Er sorgt für deren Finanzierung und Umsetzung und evaluiert diese regelmäßig.
 
(2) Der Pfarreirat beruft oder bestätigt die Gemeindeteams (§ 14 Absatz 2) und bildet gegebenenfalls Kirchort- und Kompetenzteams (§ 18 und § 19). Er unterstützt die Aktivitäten kirchlicher Gruppen, Verbände sowie der geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit. Er arbeitet mit den hauptberuflichen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst zusammen.
 
(3) Der Pfarreirat vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken der Pfarrei in Kirche sowie in Gesellschaft und Öffentlichkeit.
 
(4) Der Pfarreirat wirkt über den Besonderen Ausschuss gemäß § 34 Absatz 1 an der Besetzung der Stelle des Pfarrers, des Stellvertretenden Pfarrers, des Pfarreiökonomen, des Stellvertretenden Pfarreiökonomen und des Leitenden Referenten mit. Im Rahmen der jeweiligen pastoralen Schwerpunktsetzung berät der Pfarreirat den Pfarrer und den Leitenden Referenten hinsichtlich der in Betracht kommenden Einsatzbereiche der Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeitenden. Der Pfarreirat ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe regelmäßig zu informieren.
 
(5) Der Pfarreirat erstellt als Ortskirchensteuervertretung im Benehmen mit dem Pfarreivermögensverwaltungsrat Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pfarrei, die gewährleisten, dass die Pfarrei als Ganzes sowie ihre Einrichtungen und Gruppen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Er beschließt den Haushaltsplan, stellt die Jahresrechnung fest und nimmt die weiteren ihm nach diesem Gesetz und der Kirchensteuerordnung der Erzdiözese Freiburg (KiStO) zugewiesenen Aufgaben wahr.
 
  

Termine des Pfarreirats

Di. 09.06.2026
19:00
Pfarreiversammlung mit Vorstellung der Ergebnisse zur Umfrage Gottesdienste
 
Prinz Max Saal
Di. 16.06.2026
19:00
Sipplingen - Hödingen St. Bartholomäus
Überlingen-Hödingen
Do. 23.07.2026
19:00
Pfarrbüro Meersburg
Meersburg