Der Pfarreirat
Der Pfarreiratsvorstand
Matthias Zimmermann
Pfarrer / Leiter der Pfarrei / Caritasvorstand
Christine Gäng
Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Überlingen
Matthias Haberstroh
Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Meersburg
Jörg Bailer
Pfarreiratsvorstand / Pfarreibezirk Markdorf
Manfred Fischer
Leitender Referent / Mitglied im Leitungsteam / Pastoralreferent
Die Mitglieder des Pfarreirates
Dr. Wolfgang Becker
Pfarreirat / PVVR
Anita Blaser
Pfarreirat / Pfarreibezirk Salem-Heiligenberg
Karl Dreher
Pfarreirat / Pfarreibezirk Salem-Heiligenberg
Klaus Erdenberger
Pfarreirat / PVVR
Hubert Hafen
Pfarreirat / Pfarreibezirk Deggenhausertal
Arno Hahn
Pfarreirat / Pfarreibezirk Sipplingen
Claudia Herzer-Schneider
Pfarreirat / Pfarreibezirk Meersburg
Dr. Ursula-Maria Koners
Pfarreirat / Pfarreibezirk Markdorf
Stefania Menga
Gemeindereferentin / Seelsorgerin Pfarreibezirk Markdorf / Mitglied im Pfarreirat
Markus Möhren
Pfarreirat / Pfarreibezirk Sipplingen
Stephanie Morath
Caritas Überlingen / Mitglied im Pfarreirat
Norbert Nutsugan
Pfarrer / Mitglied im Leitungsteam & Pfarreirat
Wolfgang Sessler
Pfarreiökonom
Johanna Siber
Pfarreirat / Pfarreibezirk Überlingen
Annika Stehle
Pfarreirat / Pfarreibezirk Markdorf
Dorothee Störk
Pfarreirat / Pfarreibezirk Deggenhausertal
Jürgen Strauss
Pfarreirat / Pfarreibezirk Meersburg
Aufgaben des Pfarreirates (§ 24 PfarrG)
(1) Der Pfarreirat entwickelt und beschließt im Rahmen der Gesamtstrategie Ziele für die pastorale Arbeit der Pfarrei auf der Grundlage der Diözesanen Leitlinien und der Diözesanstrategie der Erzdiözese Freiburg. Er berücksichtigt dabei die wahrzunehmenden Grundaufgaben einschließlich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, legt Schwerpunkte fest, initiiert innovative Projekte und entscheidet über Aufgaben und Maßnahmen, die nicht mehr wahrgenommen werden. Er sorgt für deren Finanzierung und Umsetzung und evaluiert diese regelmäßig.
(2) Der Pfarreirat beruft oder bestätigt die Gemeindeteams (§ 14 Absatz 2) und bildet gegebenenfalls Kirchort- und Kompetenzteams (§ 18 und § 19). Er unterstützt die Aktivitäten kirchlicher Gruppen, Verbände sowie der geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit. Er arbeitet mit den hauptberuflichen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst zusammen.
(3) Der Pfarreirat vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken der Pfarrei in Kirche sowie in Gesellschaft und Öffentlichkeit.
(4) Der Pfarreirat wirkt über den Besonderen Ausschuss gemäß § 34 Absatz 1 an der Besetzung der Stelle des Pfarrers, des Stellvertretenden Pfarrers, des Pfarreiökonomen, des Stellvertretenden Pfarreiökonomen und des Leitenden Referenten mit. Im Rahmen der jeweiligen pastoralen Schwerpunktsetzung berät der Pfarreirat den Pfarrer und den Leitenden Referenten hinsichtlich der in Betracht kommenden Einsatzbereiche der Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeitenden. Der Pfarreirat ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe regelmäßig zu informieren.
(5) Der Pfarreirat erstellt als Ortskirchensteuervertretung im Benehmen mit dem Pfarreivermögensverwaltungsrat Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pfarrei, die gewährleisten, dass die Pfarrei als Ganzes sowie ihre Einrichtungen und Gruppen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Er beschließt den Haushaltsplan, stellt die Jahresrechnung fest und nimmt die weiteren ihm nach diesem Gesetz und der Kirchensteuerordnung der Erzdiözese Freiburg (KiStO) zugewiesenen Aufgaben wahr.
(Entwurf des Pfarreigesetzes in der Fassung vom 03.12.2024)
