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Aufgaben der MAV
Die MAV ist zuständig für alle kirchlich angestellten Mitarbeitenden bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
- sie achtet darauf, dass Mitarbeitende gerecht behandelt werden
- sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden
- sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein
- sie gibt Informationen von der Erzdiözese Freiburg über die Einrichtungen an die Mitarbeitenden weiter
Rechte der MAV
Die Mitarbeitervertretungsordnung sieht unterschiedliche Beteiligungsrechte vor:
- Informationsrecht
- Anhörungs-und Mitberatungsrecht
- Vorschlagsrecht
- Zustimmungsrecht
- Antragsrecht
- Dienstvereinbarung

