Verwaltungsvorstand

 
Der Verwaltungsvorstand besteht aus dem Pfarrer, dem stellv. Pfarrer, dem Pfarreiökonomen sowie dessen Stellvertretung.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Kirchengemeinde, insbesondere der Vermögensverwaltung, soweit die Aufgaben nicht dem Pfarreirat, dem Pfarreivermögensverwaltungsrat oder dem Pfarreiökonomen obliegen.
Er ist das operativ handelnde Organ.
Den strategischen Rahmen dafür setzt der Pfarreirat (z. B. Haushaltplanbeschluss), die Aufsicht führt der Pfarreivermögensverwaltungsrat.
  

Ansprechpartner Verwaltungsvorstand

Pfarrer / Mitglied im Leitungsteam & Pfarreirat
Pfarrer / Leiter der Pfarrei / Caritasvorstand